- Nettogeschäfte
- Börsengeschäfte in nicht zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapieren, bei denen die Bank im Verhältnis zum Kunden als Eigenhändler (⇡ Eigenhandel) auftritt. Die Abrechnung erfolgt netto zum Kurswert, d.h. ohne Provision, Abwicklungsgebühr, ⇡ Courtage und Börsenhälfte.
Lexikon der Economics. 2013.