Nettogeschäfte

Nettogeschäfte
Börsengeschäfte in nicht zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapieren, bei denen die Bank im Verhältnis zum Kunden als Eigenhändler ( Eigenhandel) auftritt. Die Abrechnung erfolgt netto zum Kurswert, d.h. ohne Provision, Abwicklungsgebühr,  Courtage und Börsenhälfte.

Lexikon der Economics. 2013.

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